Öffentliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite werden - ab 01.01.2026 -  alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Karlsbad und auch anderer Dienststellen oder Behörden in chronologischer Reihenfolge eingestellt.

Am 12.11.2025 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad die Satzung über die neue Form der öffentlichen Bekanntmachungen beschlossen.

Ab sofort gilt mit dem Tag der Bereitstellung einer öffentlichen Bekanntmachung auf der Homepage diese als öffentlich bekanntgemacht. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden weiterhin im Mitteilungsblatt der Gemeinde Karlsbad abgedruckt, allerdings ohne Rechtsbindung. Sondergesetzliche Regelungen bilden die Ausnahme (insbesondere Baugesetzbuch). Die dort vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen im Mitteilungsblatt der Gemeinde rechtsverbindlich und auf der Homepage nur "ergänzend". 

Der Bekanntmachungswortlaut kann kostenlos während der Sprechzeiten im Hauptamt, Hirtenstraße 45, 76307 Karlsbad eingesehen und gegen einen Kostenersatz auch als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Hinweis: Das Signierdatum (Tag der Bereitstellung) ist der Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

 

Für das Prüfen der signierten PDF-Dokumente können Sie die kostenlose Software (Secrypt - digiSeal Reader) verwenden.

Diese können Sie >>hier über die offizielle Website des Softwarherstellers herunterladen.

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