Der Landkreis Karlsruhe hat aufgrund von akuter Waldbrandgefahr in den Wäldern eine Allgemeinverfügung "Sperrung der Grillstellen" erlassen.
Die Allgemeinverfügung können Sie >>hier einsehen.
Wir bitten um Beachtung!
Der Landkreis Karlsruhe hat aufgrund von akuter Waldbrandgefahr in den Wäldern eine Allgemeinverfügung "Sperrung der Grillstellen" erlassen.
Die Allgemeinverfügung können Sie >>hier einsehen.
Wir bitten um Beachtung!
Für die Gemeinde Karlsbad ist seit dem 15.07.2024 folgender Stadtjäger eingesetzt:
Herr Benjamin Gut
Mobilnummer: 0151 14 92 32 06
E-Mail: gut@landesjagdverband.de
Die Zusändigkeit des Stadtjägers betrifft die im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) aufgeführten Tierarten. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-WildTManagGBWpAnlage
Die Beauftragung des Stadtjägers ist kostenpflichtig. Das Honorar ist vom Auftraggeber (Grundstücks-, Haus-, Wohnungseigetümer-, Grundstückspächter-, Wohnungsmieter) direkt mit dem Stadtjäger zu vereinbaren.