Die Anmeldung muss in jedem Fall schriftlich auf dem vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen und ist persönlich sowie fristgerecht bei der Schulkindbetreuung abzugeben.
Unterlagen die nach Anmeldeschluss eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.
Die Anmeldung ist verbindlich und Grundlage der Abrechnung.
Sollte ihr Kind doch nicht an der Betreuung teilnehmen, so sind die Betreuungskosten gemäß Anmeldeformular zu entrichten.
Die Betreuung kommt nur dann zustande, wenn für den gewählten Ferientag bis zur gewünschten Uhrzeit mindestens 10 Kinder angemeldet sind.
Sollte die Betreuung zu den von Ihnen gewünschten Zeiten nicht zustande kommen, wird Sie die Schulkindbetreuung informieren.
Die Mindestteilnehmerzahl wird in diesen beiden Orteilen erfahrungsgemäß nicht immer erreicht.
Um dennoch eine Betreuung für Ihr Kind zu ermöglichen, werden die Anmeldungen beider Ortsteile zusammengefasst. Hierdurch kann entweder in Auerbach ODER Mutschelbach die Ferienbetreuung angeboten werden.
Sollte auch bei Zusammenlegung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, können Sie Ihr Kind bei Bedarf an der Betreuung in Langensteinbach teilnehmen lassen.
Die Beförderung Ihres Kindes an den jeweiligen Betreuungsort, obliegt Ihnen.
Die Abrechnung der Ferienbetreuung erfolgt nachträglich gemäß unten angegebener Entgeltordnung. Die Abbuchung erfolgt automatisch. Eine separate Rechnung ergeht nicht. Bitte notieren Sie sich daher die Teilnahme Ihres Kindes, damit Sie die Abrechnung nachvollziehen können.
Anmeldeformular Herbstferien 2025/26
Anmeldeformular Faschingsferien 2025/26
Anmeldeformular Osterferien 2025/26
Anmeldeformular Brückentag 2025/26
Anmeldeformular Pfingstferien 2025/26
Anmeldeformular Sommerferien 2025/26
Nur auszufüllen, wenn Ihr Kind nicht an der unterjährigen Betreuung teilnimmt:
Grundanmeldung mit Datenschutz und SEPA-Mandat
Einwilligung medizinische Erstversorgung
Zusatzvereinbarung z. Verabreichung v. Medikamenten
Entgeltordnung