Wie Sie alle den Medien entnommen haben, wurde nach der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers im Bundestag vom Bundespräsidenten der Bundestag der Bundestag aufgelöst und gemäß Artikel 39 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz die Neuwahl auf den 23. Februar 2025 festgelegt.
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
(siehe dazu auch Text unter "Infos und Hinweise")
Die Briefwahlunterlagen können erst nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel ausgestellt werden. Diese liegen den Gemeinden voraussichtlich erst ab 07.02.2025 vor. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Verbleib der Briefwahlunterlagen ab, damit sich die Verwaltung ausschließlich auf das Ausstellen der Briefwahlunterlagen konzentrieren kann. Es werden rd. 4.500 Briefwahlanträge erwartet, die dann innerhalb von wenigen Tagen auszustellen und an die Antragsteller auszutragen sind.
Sobald die Wahlbenachrichtigungen vorliegen, können Sie die Briefwahlunterlagen auch wieder online über den Link im nachfolgenden Feld beantragen.
Die Antragstellung per Internet ist lediglich bis Donnerstag, 20.02.2025 - 12.00 Uhr möglich, damit Ihnen die Unterlagen noch rechtzeitig überbracht werden können. Danach besteht noch bis Freitag, 21.02.2025 - 15.00 Uhr die Möglichkeit, Wahlscheine persönlich im Rathaus Langensteinbach zu beantragen und (ggfls. mit Vollmacht für Dritte) die Unterlagen direkt mit zu nehmen.
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