Kurzer Zeitraum für Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Urnenwahl im wahllokal in betracht ziehen

Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins für die Bundestagswahl am 23.02.2025 und der notwendigen Fristen für die Zulassung der Kandidaten durch die entsprechenden Kreis-, Landes- und Bundeswahlleitungen stehen die endgültigen Bewerberlisten erst Ende Januar fest.

Erst danach können die Stimmzettel zum Druck freigegeben werden und dürften somit voraussichtlich erst ab 07.02.2025 bei den Gemeinden vorliegen.

Natürlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst nach Vorliegen der Stimmzettel ausgestellt werden. Das bedeutet für die Gemeinde, dass innerhalb von knapp zwei Wochen rd. 4.500 Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zu bearbeiten sind. Dies stellt eine große Herausforderung dar. Wir bitten aber schon jetzt um Verständnis, dass die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen NICHT vorher ausgestellt werden können und mit Vorliegen der Stimmzettel dann schon ein großer Antragsstau hier besteht, den es nach und nach abzuarbeiten gilt.

Mit Stand Freitag, 14.02.2025 wurden die aufgelaufenen Anträge auf Wahlscheine/Briefwahlunterlagen alle abgearbeitet und bis zu diesem Zeitpunkt schon 3.513 Wahlscheine/Briefwahlunterlagen ausgestellt.

Die Unterlagen wurden den Wahlberechtigten bereits zugestellt oder werden in den nächsten Tagen noch zugestellt.

Wer noch einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen benötigt, sollte dies kurzfristig beantragen. Da die aufgelaufenen Anträge nun alle abgearbeitet sind, können die Unterlagen auch im Bürgerbüro (zu den Sprechzeiten) persönlich - oder mit Vollmacht für Dritte - beantragt und gleich mitgenommen werden. Die Antragstellung ist bis Freitag, 21.02.2025 - 15.00 Uhr möglich.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Wahlbriefe dann auch rechtzeitig bis spätestens am Wahlsonntag 18 Uhr wieder im Rathaus vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr zur Ergebnisermittlung zugelassen werden.

Vielleicht sollte - in Anbetracht der besonderen Umstände und der kurzen Fristen - bei dieser Wahl mal wieder auf die "altbewährte" Urnenwahl im Wahllokal zurückgegriffen werden. Die Wahlhelfer/innen in den Wahllokalen freuen sich über Ihren Besuch!

Damit könnte sich die Antragsflut vielleicht ein wenig reduzieren lassen und die Zeiten für diejenigen, welche tatsächlich Briefwahlunterlagen benötigen, verkürzen lassen.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung. Diese wurden im Zeitraum vom 17.01.2025 bis 02.02.2025 an die Wahlberechtigten ausgetragen. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann auch wieder die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online über unsere Homepage zu beantragen (Sie werden auf die Seiten unseres Diensteanbieters Komm.ONE weitergeleitet).

Sollten Sie aufgrund Urlaub oder anderer Abwesenheit vor dem Vorliegen der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen müssen, so können Sie auch HIER einen Wahlscheinantrag herunterladen. Diesen müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und dann an uns senden (in Papierform oder eingescannt per Mail an briefwahl@karlsbad.de). Wichtig ist, dass dieser unterschrieben ist.

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