Hinweise des Bundesinnenministeriums zur Nutzung des Kurierweges

Hinweise des Bundesinnenministeriums über die Möglichkeit für im Ausland befindliche Urlauber zur Nutzung des Kurierweges für die Briefwahl

 

Das BMI hat mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht. 

Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus (vgl. bereits Ausführungen in den 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin vom 13.12.2024). Das BMI wäre dankbar, wenn die Gemeinden in ihren Internetauftritten zur Bundestagswahl darauf hinweisen könnten. 

Generell:

Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen. Wie die Gemeinde vorzugehen hat, ist in den genannten 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin unter Ziffer 3 ausführlich beschrieben. 

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9

entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird. Ich werde deshalb davon absehen, die Gemeinden über jede einzelne Mitteilung des Bundes, weil wieder ein Land oder eine neue Stadt mit aufgenommen wurde, zu informieren.

Ergänzung seitens des Wahlamtes der Gemeinde Karlsbad:

Soweit nicht explizit im Wahlscheinantrag der Kurierweg als Wunsch (siehe oben rot markierter Teil der Info) der/des Wahlberechtigten angegeben ist, erfolgt der Versand seitens der Gemeinde der "normale" Luftpostversand gewählt.

 

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