Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Einen Wahlschein kann erhalten, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder auch sonst wahlberechtigt ist. Die detaillierten Voraussetzungen sind der öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl – welche in der KW 04 bzw. 05 veröffentlicht wird – zu entnehmen.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet über unsere Homepage an. Beim Aufruf des dort in der Infobox gut sichtbar platzierten Links gelangen Sie auf die Seiten unseres Dienstleisters, der Komm.ONE, auf welcher sich ein Erfassungsformular zur Eingabe Ihrer Daten, welche Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können, öffnet. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Boten zugestellt, soweit die Versandadresse in Karlsbad ist. Die Zustellung außerhalb von Karlsbad erfolgt über regulären Postversand.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@karlsbad.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Soweit diese Angaben nicht vollständig gemacht werden, dürfen wir auf die E-Mail keine Briefwahlunterlagen erteilen. Sie können auch den HIER angehängten Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins verwenden. Bitte füllen Sie diesen aus und senden diesen an uns zu (Post oder eingescannt per Mail). Für evtl. Rückfragen hierzu empfiehlt es sich, eine telefonische Erreichbarkeit in der Mail mit anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass alle „elektronischen Wege“ nur bis Donnerstag, 20.02.2025– 12.00 Uhr möglich sind, damit Ihnen die Unterlagen noch rechtzeitig zugehen. Danach ist noch bis Freitag, 21.02.2025 – 15.00 Uhr (NICHT wie bisher 18.00 Uhr!) die persönliche Antragstellung im Rathaus Langensteinbach, Bürgerbüro, Hirtenstr. 14 in Karlsbad-Langensteinbach möglich (ggfls. mit Vollmacht für Dritte) und dann die Unterlagen direkt mit zu nehmen.
Ebenso ist natürlich die schriftliche Beantragung mittels ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wahlberechtigten bis spätestens 01.02.2025 zu. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Die Unterlagen werden Ihnen zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass bei dieser "vorgezogenen" Bundestagswahl sehr kurze Zeitfenster zur Verfügung stehen. Wir werden die amtlichen Stimmzettel vermutlich bis zum 07.02.2025 erhalten und können erst danach die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen ausstellen. Da wir dann innerhalb von knapp zwei Wochen rd. 4.500 Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen ausstellen und austragen lassen müssen, bitten wir von zwischenzeitlichen Rückfragen nach dem Verbleib der Briefwahlunterlagen abzusehen, damit wir uns auf die Ausstellung der Unterlagen konzentrieren können und somit jede/r seine Wahlunterlagen möglichst schnell erhält.
Bei Fragen zum Antragsverfahren oder in dringenden Fällen (z.B. wegen Urlaubsabwesenheit o.Ä.) wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgermeisteramt Karlsbad, Wahlamt,
Hirtenstr. 14, 76307 Karlsbad
Telefon: 07202 / 9304-400 oder
Mail: briefwahl@karlsbad.de