Hinweise zur Beantragung von Wahlscheinen / Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Wahlscheinantragstellung schriftlich, elektronisch oder durch persönliche Vorsprache - Internet bietet bequemen Weg zur Antragstellung


Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Einen Wahlschein kann erhalten, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder auch sonst wahlberechtigt ist. Die detaillierten Voraussetzungen sind der öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl – welche in der KW 04 bzw. 05 veröffentlicht wird – zu entnehmen.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet über unsere Homepage an. Beim Aufruf des dort in der Infobox gut sichtbar platzierten Links gelangen Sie auf die Seiten unseres Dienstleisters, der Komm.ONE, auf welcher sich ein Erfassungsformular zur Eingabe Ihrer Daten, welche Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können, öffnet. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Boten zugestellt, soweit die Versandadresse in Karlsbad ist. Die Zustellung außerhalb von Karlsbad erfolgt über regulären Postversand.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@karlsbad.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Soweit diese Angaben nicht vollständig gemacht werden, dürfen wir auf die E-Mail keine Briefwahlunterlagen erteilen. Sie können auch den HIER angehängten Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins verwenden. Bitte füllen Sie diesen aus und senden diesen an uns zu (Post oder eingescannt per Mail). Für evtl. Rückfragen hierzu empfiehlt es sich, eine telefonische Erreichbarkeit in der Mail mit anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass alle „elektronischen Wege“ nur bis Donnerstag, 20.02.2025– 12.00 Uhr möglich sind, damit Ihnen die Unterlagen noch rechtzeitig zugehen. Danach ist noch bis Freitag, 21.02.2025 – 15.00 Uhr (NICHT wie bisher 18.00 Uhr!) die persönliche Antragstellung im Rathaus Langensteinbach, Bürgerbüro, Hirtenstr. 14 in Karlsbad-Langensteinbach möglich (ggfls. mit Vollmacht für Dritte) und dann die Unterlagen direkt mit zu nehmen.

Ebenso ist natürlich die schriftliche Beantragung mittels ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wahlberechtigten bis spätestens 01.02.2025 zu. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Die Unterlagen werden Ihnen zugestellt.

Mit Stand Freitag, 14.02.2025 wurden die aufgelaufenen Anträge auf Wahlscheine/Briefwahlunterlagen alle abgearbeitet und bis zu diesem Zeitpunkt schon 3.513 Wahlscheine/Briefwahlunterlagen ausgestellt.

Die Unterlagen wurden den Wahlberechtigten bereits zugestellt oder werden in den nächsten Tagen noch zugestellt.

Wer noch einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen benötigt, sollte dies kurzfristig beantragen. Da die aufgelaufenen Anträge nun alle abgearbeitet sind, können die Unterlagen auch im Bürgerbüro (zu den Sprechzeiten) persönlich - oder mit Vollmacht für Dritte - beantragt und gleich mitgenommen werden. Die Antragstellung ist bis Freitag, 21.02.2025 - 15.00 Uhr noch möglich.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Wahlbriefe dann auch rechtzeitig bis spätestens am Wahlsonntag 18 Uhr wieder im Rathaus vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr zur Ergebnisermittlung zugelassen werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder in dringenden Fällen (z.B. wegen Urlaubsabwesenheit o.Ä.) wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:


Bürgermeisteramt Karlsbad, Wahlamt,
Hirtenstr. 14, 76307 Karlsbad
Telefon: 07202 / 9304-400 oder
Mail: briefwahl@karlsbad.de

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